JudikaturJustizRS0120348

RS0120348 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
09. November 2011

§ 17 Abs 1 MRG normiert die grundsätzlich gleichförmige Verteilung der Betriebskosten nach dem Verhältnis der Nutzflächen der vermieteten Objekte. Der Gesetzgeber hat hiebei die Einzelfallgerechtigkeit gegenüber der Verrechnungsvereinfachung zurückgesetzt.

Entscheidungen
2