JudikaturJustizRS0120247

RS0120247 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. April 2018

Damit die Verbesserung aus triftigen, in der Person des Übergebers liegenden Gründen unzumutbar ist, muss es sich um einen qualifizierten Verlust des Vertrauens in die Kompetenz des Übergebers handeln. Die Mangelhaftigkeit der Leistung allein reicht noch nicht aus.

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