JudikaturJustizRS0120120

RS0120120 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. Januar 2010

Der Vertrag über die Herstellung und Lieferung von Individualsoftware allein ist kein Werklieferungsvertrag im Sinn des § 381 Abs 2 HGB, der die Rüge- und Untersuchungsobliegenheit des § 377 Abs 1 HGB auslösen könnte.

Entscheidungen
2