JudikaturJustizRS0120116

RS0120116 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
16. September 2011

Für Dauerschuldverhältnisse lassen die Gesetzesmaterialien erkennen, dass der Zeitpunkt ihrer ursprünglichen Begründung maßgeblich dafür sein soll, ob die §§ 36 - 45 IPRG oder - ab 1. 12. 1998 - das EVÜ auf sie anzuwenden ist.

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3