Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit 559,15 EUR (darin 93,19 EUR USt) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger schloss mit der Beklagten für sein Kraftfahrzeug einen Vollkaskoversicherungsvertrag ab, dem die „Allgemeinen Bedingungen für die Bonus Kaskoversicherung mit Umreihung“ (ABBKU 2009) zugrunde liegen. Diese lauten auszugsweise: „Artikel 7 Was ist vor bzw. nach Eintritt…
Rechtliche Beurteilung Die von der Klägerin beantwortete Revision der Beklagten ist zur Klarstellung der Rechtslage zulässig. Sie ist jedoch nicht berechtigt. 1. Obliegenheiten nach dem Versicherungsfall dienen dem Zweck, den Versicherer vor vermeidbaren Beweisbelastungen und ungerechtfertigten Ansprüchen zu schützen. Die…