Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die Entscheidungen der Vorinstanzen werden aufgehoben. Dem Erstgericht wird eine neuerliche Entscheidung nach Verfahrensergänzung aufgetragen. Die Kostenentscheidung bleibt der Endentscheidung vorbehalten.…
Text Begründung: Am 9. 7. 2001 ereignete sich gegen 23.15 Uhr auf der Feldkirchner Straße B 95 bei Straßenkilometer 4,0 ein Verkehrsunfall, bei dem der Kläger als Lenker eines Motorfahrrades und der Erstbeklagte als Lenker des von der zweitbeklagten Partei gehaltenen und bei der drittbeklagten Partei…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist im Sinne des implizit enthaltenen Aufhebungsantrages berechtigt. Auszugehen ist davon, dass der Erstbeklagte mit seinem 2,5 m breiten LKW Zug auf den Kläger als Lenker eines 0,7 m breiten Motorfahrrades auf einem 3,7 m breiten Fahrstreifen zu überholen beabsichtigte. Zu diesem Zw…