Spruch Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der erstbeklagten Partei die mit 2.052,54 EUR bestimmten Kosten des Revisionsrekursverfahrens (darin 342,09 EUR USt) binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Begründung: Mit Urteil vom 14. Mai 2008 erkannte das Berufungsgericht die Beklagten schuldig, dem Kläger je 193.794,33 EUR sA sowie je die Hälfte von 6.953,34 EUR und 14.754,56 EUR an Verfahrenskosten zu zahlen. Dieses Urteil bestätigte der Oberste Gerichtshof mit Urteil vom 15. Dezember 2008, GZ 4…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs des Klägers ist zulässig, aber nicht berechtigt. Der Oberste Gerichtshof sprach wiederholt aus, dass die Bestätigung der Vollstreckbarkeit nicht nur bedeutet, dass der Titel keinem die Exekution hemmenden Rechtszug unterliegt, sondern auch, dass die Leistungsfrist, deren Beginn s…