JudikaturJustizRS0119666

RS0119666 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
23. Februar 2010

Gegenstand der Vollstreckbarkeitsbestätigung ist der rein verfahrensrechtliche Umstand der formellen Vollstreckbarkeit. Diese ist gegeben, wenn der Exekutionstitel einerseits prozessual wirksam geworden ist und andererseits gegen ihn kein die Vollstreckbarkeit hemmender Rechtszug mehr offen steht.

Entscheidungen
3