Spruch Die Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit EUR 1.788,31 (darin enthalten EUR 298,05 USt) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen. …
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger war atypischer stiller Gesellschafter der beklagten GmbH. Im Revisionsverfahren ist nur noch strittig, ob ihm - entgegen der auf die Entscheidungen 8 Ob 16/94 und 8 Ob 2035/96i gestützten Beurteilung des Berufungsgerichtes - (auch) ein den wahren Wert seiner Beteilig…
Rechtliche Beurteilung Der Oberste Gerichtshof hat bereits in der Entscheidung 8 Ob 16/94 (SZ 68/28), der die Entscheidung 8 Ob 4, 5/95 (SZ 68/176) hinsichtlich des atypischen stillen Gesellschafters folgt (RIS Justiz RS0075202), ausführlich begründet, dass "Abfindungsansprüche, die dem Gesellschafter (Kommanditisten) fü…