JudikaturJustizRS0119544

RS0119544 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
04. Dezember 2007

Ein Verstoß gegen § 152 Abs 1 Z 1 StPO kann aufgrund der Relativität des Nichtigkeitsgrundes nach § 281 Abs 1 Z 3 StPO (Abs 3 dieser Gesetzesstelle) dann nicht erfolgreich geltend gemacht werden, wenn der Zeuge die gemäß § 152 Abs 5 StPO nichtigen Depositionen im Anschluss an die nachgetragene Belehrung und Verzichtserklärung wiederholt oder aufrecht hält.

Entscheidungen
3