JudikaturJustizRS0119362

RS0119362 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
30. Oktober 2008

Rollerblades sind keine Fahrzeuge.

Rollerbladesfahrer müssen auf Gehsteigen nicht Schrittgeschwindigkeit fahren; die Wahl der zulässigen Geschwindigkeit hängt vielmehr von den konkreten Verhältnissen ab.

Entscheidungen
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