Spruch Dem Rekurs wird keine Folge gegeben. Die Kosten des Rekursverfahrens sind weitere Kosten des Verfahrens erster Instanz. …
Text Begründung: Die beklagte Spedition stellte über Ersuchen an das Einzelhandelsunternehmen der Klägerin ein Speditionsoffert, bei dem sie auch auf die Geltung der Allgemeinen österreichischen Speditionsbedingungen hinwies und darlegte, dass die Transporte durch eine Versicherung eingedeckt werden. Es…
Rechtliche Beurteilung Der gegen diesen Beschluss gerichtete Rekurs der Beklagten ist aus dem vom Berufungsgericht genannten Grund zulässig, aber im Ergebnis nicht berechtigt. Es ist davon auszugehen, dass die Allgemeinen österreichischen Spediteurbedingungen (AÖSp) zugrundezulegen sind, und zwar auch hinsichtlich der Ein…