JudikaturJustizRS0119349

RS0119349 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
30. November 2016

Die Verjährungsfrist für Schadenersatzansprüche für den Verlust eines vom Spediteur gelagerten Gutes durch Beschlagnahme und Verkauf in einem Überseehafen beginnt erst nach Aufklärung des Geschädigten über die Gründe der Beschlagnahme sowie des Verhaltens des Spediteurs zu laufen.

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2