RS0119348 – OGH Rechtssatz
RS0119348 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Durch diese Regelungen sollen alle Ansprüche, also über die Schadenersatzansprüche nach § 414 HGB hinaus erfasst werden.
RS0119348 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Durch diese Regelungen sollen alle Ansprüche, also über die Schadenersatzansprüche nach § 414 HGB hinaus erfasst werden.