JudikaturJustizRS0119319

RS0119319 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
27. März 2012

Die Untersuchung durch eigens beauftragte Sachverständige kommt nur in Betracht, wenn die Kosten hiefür nicht außer Verhältnis zu dem mit der Ware zu erzielenden Gewinn stehen.

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