Spruch Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben. Die zweitbeklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit EUR 4.369,27 bestimmten Kosten der Revisionsrekursbeantwortung (darin EUR 728,21 USt) binnen 14 Tagen zu ersetzen. …
Text Begründung: Die Klägerin begehrt mit der vorliegenden Klage, beide beklagten Parteien zur ungeteilten Hand für schuldig zu erkennen, ihr binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution EUR 1,351.714,70 sA zu bezahlen sowie festzustellen, dass sie ihr gegenüber zur ungeteilten Hand für alle künftigen Folgen…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs der Zweitbeklagten ist zulässig, weil das Rekursgericht bei Lösung der Frage, ob ein ausreichender Zusammenhang zwischen Klagen zur Begründung eines Gerichtsstands nach Art 6 Z 1 EuGVVO dann vorliegt, wenn in der einen Klage im Wesentlichen Vertragsansprüche, in der anderen Klage…