JudikaturJustizRS0119309

RS0119309 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
27. September 2023

Der Verjährung nach Art 58 § 1 CIM unterliegen nur frachtvertragliche Ansprüche, das sind Ansprüche, die aus einer Verletzung des Frachtvertrags resultieren, somit auch Ansprüche der befördernden Eisenbahn gegen den am Vertrag beteiligten Absender. Ein "Anspruch aus dem Frachtvertrag" im Sinn des Art 58 § 1 CIM setzt einen hinreichend engen sachlichen Zusammenhang mit dem Beförderungsvertrag selbst voraus.

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