Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen werden dahin abgeändert , dass die Entscheidung - einschließlich des mangels Anfechtung in Rechtskraft erwachsenen Teils - insgesamt wie folgt zu lauten hat: "Das Klagebegehren, den Beklagten schuldig zu erkennen, insbesondere zu Zwecken …
Text Entscheidungsgründe: Der klagende Österreichische Gewerkschaftsbund ist ein eingetragener Verein. Zu seinen Aufgaben gehört ua die Wahrnehmung der Interessen der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, Bildungs- und Kulturarbeit, berufliche Weiterbildung, Mitwirkung an und Durchführung von Freizeitgest…
Rechtliche Beurteilung Die gegen dieses Urteil gerichtete Revision des Beklagten ist zulässig, weil Rechtsprechung zur Frage fehlt, ob Gewerkschaften bei der Mitgliederwerbung im geschäftlichen Verkehr tätig werden; die Revision ist auch berechtigt. 1. Zum Handeln von Gewerkschaften im geschäftlichen Verkehr: Unter den Be…