Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit 199,87 EUR (darin enthalten 33,31 EUR Umsatzsteuer) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen zu bezahlen. …
Text Entscheidungsgründe: Die klagende Partei ist selbständige Versicherungsagentin. Die am 23. 2. 1981 geborene Beklagte vermittelte von November 1998 bis April 1999 für die klagende Partei Lebensversicherungen und Pensionsvorsorgeversicherungen. Vor Beginn ihrer Tätigkeit besuchte die damals beschäfti…
Rechtliche Beurteilung Die dagegen von der klagenden Partei erhobene Revision ist zulässig, weil Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes dazu fehlt, ob die Vermittlung von Versicherungsverträgen für einen selbständigen Versicherungsagenten unter die Bestimmung des § 152 ABGB fällt. Die Revision ist jedoch nicht berechti…