JudikaturJustizRS0119147

RS0119147 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
12. April 2007

Der Anfechtungsgegner muss zur Konkursmasse leisten; was er leistet, fällt mit der Leistung in die Masse. Es ist deshalb - bei Vorliegen eines Anfechtungstatbestands - jedenfalls zielführend, eine Zahlung gegenüber dem Zahlungsempfänger (hier: der beklagten Bank) anzufechten.

Ob es allenfalls sachgerecht wäre, in Umschuldungsfällen die Anfechtung von Sicherstellungen (hier: durch Herbeiführung einer Aufrechnungslage) nur gegenüber dem Neugläubiger zu ermöglichen, kann hier offenbleiben.

Entscheidungen
2