Spruch I. Der Revision der klagenden Partei wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit 2.701,44 EUR (darin 450,24 EUR USt) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen. II. Dem Rekurs der beklagten Partei wird nicht Folge gegeben. Die…
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Masseverwalter in dem am 23. 8. 2000 mit Beschluss des Landesgerichts Klagenfurt eröffneten Konkursverfahren über das Vermögen der DI Wolfgang M***** KEG (in der Folge: Gemeinschuldnerin). Diese bestand seit 25. 10. 1996 und war zunächst als Bauunternehmen, späte…
Rechtliche Beurteilung Die Revision des Klägers und der Rekurs der Beklagten sind zulässig; beide Rechtsmittel sind aber im Ergebnis nicht berechtigt. I. Zur Revision 1. Kontenzusammenrechnung? Der Kläger wendet sich gegen eine Zusammenrechnung der einzelnen Kreditkonten. Sachgerecht sei es zwar, jene Subkonten zusammenzu…