Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der dritt- und der viertbeklagten Partei die mit jeweils 5.735,52 EUR (darin enthalten 955,92 EUR USt) bestimmten Kosten ihrer Revisionsbeantwortungen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Die Erstbeklagte und die M***** AG (im Folgenden: M*****), als Zedentin der Klagsforderung an die Klägerin, waren und sind Aktionäre der S***** AG (nunmehr C***** AG; kurz: C*****). Der überwiegende Anteil an deren Grundkapital stand und steht im Streubesitz; im Dezember 2005 st…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist aus dem vom Berufungsgericht angeführten Grund zulässig ; sie ist jedoch nicht berechtigt . Die geltend gemachte Mangelhaftigkeit und die Aktenwidrigkeit liegen nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Die Revisionswerberin macht zusammenge-fasst geltend, dass die Drittbeklagte als Nachgründu…