JudikaturJustizRS0119111

RS0119111 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
19. Mai 2016

Wird ein Beweisverbot geltend gemacht, muss der vom Antragsteller reklamierte Schutzzweck für den Gerichtshof deutlich erkennbar sein, nicht aber abgeleitet werden.

Entscheidungen
7