Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die Beklagte ist schuldig, dem Kläger binnen 14 Tagen die mit 875,34 EUR bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung (darin 145,89 EUR Umsatzsteuer) zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger hatte im Jahr 1991 einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung ein Geschäftslokal vermietet. Für eine Weitergabe des Mietgegenstands war seine Zustimmung erforderlich. Seit August 2000 zahlte die Gesellschaft keinen Mietzins mehr. Im Juni 2002 wies das Handelsgericht…
Rechtliche Beurteilung Die Revision der Beklagten ist zulässig , aber nicht berechtigt . 1. Unstrittig ist, dass der Vermieter einen Dritten, der sein Recht auf Benutzung vom Mieter ableitet, im Regelfall nicht unmittelbar auf Räumung klagen kann (RIS Justiz RS0010408 [T1]; RS0007670). Das gilt auch dann, wenn der Mietv…