Spruch Dem Revisionsrekurs der Antragsteller wird Folge gegeben. Die Zwischensachbeschlüsse der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, dass sie zu lauten haben: Zwischensachbeschluss: Es wird festgestellt, dass aufgrund der Änderungen in den rechtlichen und wirtschaftlichen Einflussmöglichkeiten bei der Mut…
Text Begründung: Die Antragsteller waren (Erst- und Zweitantragsteller bis 11. 12. 2000) bzw sind (Drittantragstellerin) Eigentümer des Objektes ***** in *****. Die Antragsgegnerin ist Hauptmieterin der Geschäftslokale top Nr 5 (seit 1960) und top Nr 6 (seit 1961) im Parterre dieses Hauses. Die Antragsg…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs der Antragsteller ist zulässig, weil bisher noch keine höchstgerichtliche Rechtsprechung zur Qualifikation von Fruchtgenussrechten an Gesellschaftsanteilen als Änderung von rechtlichen und wirtschaftlichen Einflussmöglichkeiten in einer Mietergesellschaft gemäß § 12a Abs 3 MRG vo…