JudikaturJustizRS0118766

RS0118766 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
20. Mai 2015

Die Vollstreckbarerklärung ist kein Teil des Exekutionsverfahrens, sondern eine im Inland nach inländischem Recht geführte, allerdings ein selbständiges Verfahren bildende Ergänzung zum ausländischen Erkenntnisverfahren.

Entscheidungen
3