JudikaturJustizRS0118750

RS0118750 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
19. Februar 2016

Das Erlöschen von Aus- oder Absonderungsrechten nach Abs 1 und 3 dieser Gesetzesstelle ist kalendermäßig leicht erfassbar und bedarf keines Beweisverfahrens. Es kann daher mit einer formfreien Mitteilung das Auslangen gefunden werden.

Entscheidungen
4