JudikaturJustizRS0118354

RS0118354 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
22. Oktober 2003

Voraussetzung für die Freistellung des Geschäftsführers von der Haftung gegenüber der Gesellschaft wegen Befolgung einer Weisung der Gesellschafter ist, dass es sich um keine rechtswidrige Weisung handelt. Im Fall eines Gesetzesverstoßes, der zur Nichtigkeit des Weisungsbeschlusses führt, ist der Geschäftsführer nicht gebunden. Nichtige Weisungsbeschlüsse lassen demnach die Haftung, weil nicht verbindlich, unberührt. Offen gelassen wurde hier, ob auch keine Folgepflicht bei Weisungen besteht, welche den Geschäftsführerpflichten widerstreiten oder gar die Existenz der Gesellschaft vernichten oder auch nur stark gefährden oder ob ein bloß anfechtbarer Weisungsbeschluss folgepflichtig macht.