RS0118254 – OGH Rechtssatz
RS0118254 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Es stellt einen Fall der Verminderung des bar zu erlegenden Betrags dar, wenn ein bei der Versteigerung zum Zuge kommender Buchberechtigter die Liegenschaft ersteht. In diesem Fall ist er (auf Antrag) vom Erlag jenes Teils des Meistbots zu befreien, der zweifelsfrei zur Befriedigung seiner eigenen Ansprüche zu dienen hat.