RS0118122 – OGH Rechtssatz
RS0118122 – OGH Rechtssatz
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Ein Begehren des Gerichtes an die Verwaltungsbehörde auf Vornahme der erforderlichen Verkehrssicherung und Personensicherung während eines Ortsaugenscheins ist als Amtshilfe durchzusetzen. Ein formeller Antrag auf Benützung der Straße für verkehrsfremde Angelegenheiten im Sinne der Bestimmung des § 82 StVO und Beteiligung des Gerichtes als antragstellende Partei und Bescheidempfänger entspricht nicht der Rechtslage.