Spruch Der Revision wird teilweise Folge gegeben. Das Urteil des Berufungsgerichtes, das im Übrigen als unangefochten unberührt bleibt, wird in seinem Punkt 3. sowie in den Kostenaussprüchen dahingehend abgeändert, dass diese Teile des Urteilsspruchs unter Zusammenfassung der Entscheidungen über die Kosten…
Text Entscheidungsgründe: Die Erstbeklagte ist Eigentümerin der Grundstücke 850/4, 1958/2, 1958/3, 1959, 850/1 und 63 der KG 43111 S*****. Mit Vertrag vom 19. 9. 1980 gab sie diese Grundstücke an die Landesorganisation Oberösterreich der A***** in Bestand. Nach § 2 des Vertrages ist die Bestandnehmerin …
Rechtliche Beurteilung Die jetzt vorliegende Revision hat die Abweisung des Mehrbegehrens zum Gegenstand, bei der allerdings die Beeinträchtigung des Grundstücks der Kläger durch das Eindringen von Tennisbällen nicht mehr erwähnt wurde. Mit diesem Teil des Unterlassungsbegehrens der Kläger haben sich die beiden Vorinstanz…