Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Das berufungsgerichtliche Urteil wird dahin abgeändert, dass das Ersturteil wieder hergestellt wird. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit EUR 1.215,67 (darin EUR 202,61 Umsatzsteuer) bestimmten Kosten des Berufungsverfahrens sowie die mit …
Text Entscheidungsgründe: 1995 erhielt der Kläger den Auftrag, die Eintragung der beiden Gesellschafter der Beklagten sowie des von diesen durch Umlaufbeschluss bestellten Geschäftsführers im Firmenbuch unter gleichzeitiger Löschung der bisherigen Alleingesellschafterin zu bewirken. Der Geschäftsführer …
Rechtliche Beurteilung Die dagegen erhobene Revision des Klägers ist zulässig und berechtigt. Gemäß § 17 Abs 2 GmbHG (nunmehr wortlautgleich: § 17 Abs 3 GmbHG [IRÄG 1997]) kann, wenn eine Person als Geschäftsführer eingetragen oder bekanntgemacht ist, ein Mangel ihrer Bestellung einem Dritten nur entgegengehalten we…