Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei zu Handen ihres Vertreters binnen 14 Tagen die mit EUR 399,74 (hierin enthalten EUR 66,62 USt) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung zu ersetzen. …
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger hat mit der beklagten Partei eine Vollkaskoversicherung für seinen PKW Renault mit dem Kennzeichen E***** abgeschlossen, welcher die Allgemeinen Bedingungen der V***** für die Kraftfahrzeug Kaskoversicherung (AKKB 1997) zugrundeliegen. Art 6 Z 2 derselben lautet wie…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist aus dem vom Berufungsgericht formulierten Grunde zulässig, jedoch nicht berechtigt. Streitentscheidend ist die Auslegung des Begriffes "Perfektions und Übungsfahrten" in Art 6 Z 2 der auf das vorliegende Versicherungsverhältnis anzuwendenden AKKB 1997. Nach ständiger Rechtsprechung…