Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Die Beschlüsse der Vorinstanzen werden dahin abgeändert , dass die Entscheidung wie folgt zu lauten hat: "Der Antrag, der Beklagten mit einstweiliger Verfügung aufzutragen, es bis zur Rechtskraft des über die Klage ergehenden Urteils im geschäftlichen Verkehr …
Text Begründung: Die Klägerin ist Inhaberin der deutschen Wortmarke Nr. 1139958 „Juwel", welche am 19. 5. 1989 (ua) für Waren der Klasse 29 (Tiefkühlkost, insbesondere Fleisch, Geflügel, Wild) in das deutsche Markenregister eingetragen wurde. Am 19. 5. 2003 wurde für die Klägerin auf Grund dieser Marke …
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist zulässig und berechtigt. 1. Die Beklagte macht geltend, dass die Klägerin nicht behauptet und bescheinigt habe, dass sich der Schutz ihrer internationalen Marke auch auf das Inland erstrecke. Bescheinigt ist, dass die auf einer in Deutschland (als Ursprungs- oder Basismarke) …