Spruch Dem Revisionsrekurs wird teilweise Folge gegeben. Die Beschlüsse der Vorinstanzen werden wie folgt abgeändert: "Auf Grund des Kaufvertrages vom 2. 4. 2002 samt Nachtrag vom 26. 11. 2002, des Teilungsplans des Dipl. Ing. Eberhard Riha vom 3. 9. 2001, GZ 5007/01, des Bescheides des Vermessungsamtes K…
Text Begründung: Das Erstgericht hat das aus dem Spruch ersichtliche (dort mit geringen sprachlichen Modifikationen wiedergegebene und um die amtswegige Löschung des nicht mehr existierenden Grundstücks 519 der KG 72316 ergänzte) Eintragungsbegehren der Antragstellerin mit der Begründung abgewiesen, das…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist zulässig und im Ergebnis zu einem Großteil auch berechtigt. Die dem Grundbuchsgericht vorgelegten Urkunden dokumentieren einen Kaufvertrag, demzufolge die Gemeinde H***** in ihrer Eigenschaft als Verwalterin des öffentlichen Gutes das durch die Teilung und Zusammenlegung von …