Spruch Der Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten Mag. Herbert S***** wird teilweise Folge gegeben, das angefochtene Urteil, das im Übrigen unberührt bleibt, im Schuldspruch wegen des Verbrechens des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 1 Z 1 und Abs 3 StGB (Punkt A II. des Urteilssatzes), demgemäß auch …
Text Gründe: Mit dem angefochtenen (einen rechtskräftigen Schuldspruch des Mitangeklagten Ing. Peter W*****, einen ebensolchen Freispruch der Angeklagten Mag. Ivona K***** sowie gleichfalls in Rechtskraft erwachsene andere Faktenfreisprüche enthaltenden) Urteil wurden Mag. Herbert S***** und Mag. Dr. Rei…
Rechtliche Beurteilung Zur Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten Mag. Herbert S*****: Nur der das Schuldspruchfaktum A II. treffenden Rechtsrüge (Z 9 lit a, sachlich Z 10) kommt Berechtigung zu. Die wahldeutigen Annahmen der Tatrichter, Mag. Herbert S***** habe sich „im Wissen um die inhaltliche Unrichtigkeit des von ihm…