JudikaturJustizRS0117425

RS0117425 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
23. Februar 2023

Sucht die Tatsachenrüge ohne Bezugnahme auf konkrete Beweismittel bloß aus Erwägungen der Tatrichter Bedenken abzuleiten, ist sie prozessordnungswidrig.

Entscheidungen
9