RS0117368 – OGH Rechtssatz
RS0117368 – OGH Rechtssatz
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Die Klausel in AGB, wonach das Kreditinstitut zur Kündigung des Kredites zur sofortigen Rückzahlung berechtigt ist, wenn ein Kreditnehmer oder Bürge der Bank gegenüber unrichtige Angaben gemacht hat, oder die verpflichtend vorgesehenen Meldungen an die Bank über einen Wechsel des Wohnsitzes oder Aufenthaltes sowie des Dienst- oder Arbeitgebers, verstößt mangels genereller sachlicher Rechtfertigung des Rücktrittsrechts gegen § 6 Abs 2 Z 1 KSchG.