Spruch Dem Revisionsrekurs wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Beschluss wird dahin abgeändert, dass die Entscheidungen der Vorinstanzen zu lauten haben: „1. Gemäß §§ 6, 7 KO wird die Fortsetzung des Verfahrens gegen die Masseverwalterin im Umfang des eingeschränkten Klagebegehrens, 'Die beklagt…
Text Begründung: Mit ihrer Klage vom 22. 4. 2009 begehrte die Klägerin die Erlassung eines Zahlungsbefehls mit dem Inhalt, dem Beklagten Paul S***** aufzutragen, den Betrag von 18.643,72 EUR samt 6,9 % Verzugs und 6,9 % Zinseszinsen seit 1. 4. 2009 zu zahlen und die Prozesskosten zu ersetzen, beides bin…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist zulässig; er ist auch teilweise berechtigt. Der Revisionsrekurs ist, obwohl Konformatsentscheidungen der Vorinstanzen vorliegen, nicht jedenfalls unzulässig, da gemäß § 528 Abs 2 Z 2 ZPO jene Beschlüsse von der Unanfechtbarkeit ausgenommen sind, durch die eine Sachentscheidun…