JudikaturJustizRS0117316

RS0117316 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. Juni 2013

Da der Arbeitsuchende aufgrund der nunmehr geltenden Gesetzeslage (Beschäftigungssicherungsnovelle1993, § 9 Abs 1 AlVG) auch zur selbständigen Arbeitssuche verpflichtet ist, ist der Unfallversicherungsschutz auch dann zu bejahen, wenn der Arbeitssuchende beweisen kann, dass sich der Unfall bei der (selbständigen) Arbeitssuche ereignete. Auch in diesen Fällen hat der Betreffende im Sinne des § 176 Abs 1 Z 8 ASVG "auf Veranlassung des Arbeitsmarktservice" eine Arbeitsstelle aufgesucht.

Entscheidungen
4