JudikaturJustizRS0117121

RS0117121 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
18. November 2022

Ein den Stiftern in der Stiftungsurkunde eingeräumtes Recht, gemeinsam Mitglieder des Stiftungsvorstands abzuberufen und Nachfolger zu bestellen, verleiht ihnen für sich allein nicht die Stellung eines Organs der Stiftung.

Entscheidungen
6