JudikaturJustizRS0117050

RS0117050 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
18. November 2002

Die Entscheidung des abgelehnten Richters vor rechtskräftiger Zurückweisung des Ablehnungsantrages kann das wirksame Zustandekommen eines Beschlusses nicht hindern, wenn eine unaufschiebbare vorläufige Maßnahme zu treffen ist.