RS0117050 – OGH Rechtssatz
RS0117050 – OGH Rechtssatz
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Die Entscheidung des abgelehnten Richters vor rechtskräftiger Zurückweisung des Ablehnungsantrages kann das wirksame Zustandekommen eines Beschlusses nicht hindern, wenn eine unaufschiebbare vorläufige Maßnahme zu treffen ist.