Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, den beklagten Parteien die mit 824,68 EUR (darin 137,45 EUR USt) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen zu ersetzen. …
Text Entscheidungsgründe: Der durch Art II des MaklerG BGBl 1996/262 eingefügte § 30a KSchG regelt den Rücktritt von Immobiliengeschäften und lautet: (1) Gibt ein Verbraucher eine Vertragserklärung, die auf den Erwerb eines Bestandrechts, eines sonstigen Gebrauchs- oder Nutzungsrechts oder des Eigentums…
Rechtliche Beurteilung Die von der zweiten Instanz - mit der Begründung, die hier zu entscheidende Auslegungsfrage sei vom Obersten Gerichtshof noch nicht beantwortet worden - zugelassene Revision des Klägers ist zulässig, jedoch nicht berechtigt. a) Die geltend gemachte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt, wie…