JudikaturJustizRS0116704

RS0116704 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
11. Dezember 2007

Internetadressen besitzen als Adressen von Websites oder E-Mails eine kennzeichnende Funktion. Die Zurverfügungstellung der Domain als E-Mail-Adresse von Kunden ist ein kennzeichenmäßiger Gebrauch im Sinn des § 10a Z 2 MschG.

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