RS0116610 – OGH Rechtssatz
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Verknüpfungen & Referenzen
Wann eine Reparatur eines Unterbodens und wann eine Erneuerung des gesamten Fußbodens vorliegt, ist stets eine Frage des Einzelfalls.
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Wann eine Reparatur eines Unterbodens und wann eine Erneuerung des gesamten Fußbodens vorliegt, ist stets eine Frage des Einzelfalls.