JudikaturJustizRS0116553

RS0116553 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
23. Dezember 2014

Bei zugewiesenen öffentlich-rechtlichen Bediensteten ist weiterhin die Gemeinde Wien Dienstgeber; ein unberechtigter Gehaltsabzug ist daher nicht gegen das ausgegliederte Unternehmen (hier: Wiener Linien GmbH Co KG), sondern gegen die Gemeinde Wien geltend zu machen.

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8