JudikaturJustizRS0116404

RS0116404 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. Januar 2024

Was die sogenannten "doppelrelevanten Tatsachen" betrifft, also jene, aus denen sowohl die internationale Zuständigkeit als auch die Begründetheit des Anspruchs erfolgt, muss die Schlüssigkeit des Klagevorbringens ausreichen, um nicht die Zuständigkeitsprüfung mit einer weitgehenden Sachprüfung zu belasten.

Entscheidungen
28