RS0116264 – OGH Rechtssatz
RS0116264 – OGH Rechtssatz
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Der Umstand, dass der einkommenslose und vermögenslose, wegen eines (erheblichen) Vermögensdelikts vorbestrafte Beschuldigte eine-beträchtliche-Kaution von 20 Mio S anbietet, legt den Verdacht nahe, dass die angebotene Kautionssumme aus einer gerichtlich strafbaren Handlung des Beschuldigten herrührt.