JudikaturJustizRS0116153

RS0116153 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
11. Dezember 2007

Der Gerichtsstand der Zweigniederlassung kann auch dann in Anspruch genommen werden, wenn sich der Klageanspruch nicht auf den engeren Geschäftsbetrieb der Zweigniederlassung bezieht; es genügt vielmehr ein wirtschaftlicher Zusammenhang mit der Tätigkeit der Zweigniederlassung.

Entscheidungen
2