Spruch Das Rechtsmittel der Antragsteller wird, soweit es sich gegen die ohne Beisetzung eines Rechtskraftsvorbehalts verfügte Aufhebung des Zwischensachbeschlusses richtet, zurückgewiesen. Im Übrigen wird dem Revisionsrekurs der Antragsteller nicht Folge gegeben. Aus Anlass des Rechtsmittels der Antragste…
Text Begründung: Die Antragsteller sind Hauptmieter der im zweiten Obergeschoß des Hauses *****gelegenen Wohnung, das im Eigentum der Antragsgegnerin steht. Das Haus wird seit etwa 1995 von Grund auf renoviert. Die Renovierung ist im Wesentlichen mit Ausnahme der Wohnung der Antragsteller abgeschlossen. …
Rechtliche Beurteilung Als unzulässig erweist sich das Rechtsmittel der Antragsteller gegen die Aufhebung des Zwischensachbeschlusses, weil kein Rechtskraftvorbehalt gesetzt wurde. Das richterweise als Revisionsrekurs zu bezeichende Rechtsmittel der Antragsteller ist zulässig, weil mit der hier aufgeworfenen Frage des Umf…