JudikaturJustizRS0116040

RS0116040 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
23. November 2023

Zur Geltendmachung des Nichtigkeitsgrundes nach § 281 Abs 1 Z 2 StPO ist der Beschwerdeführer nicht legitimiert, wenn er sich mit der Verlesung sämtlicher Schriftstücke uneingeschränkt und somit die ursprüngliche Verwahrung widerrufend einverstanden erklärt hat.

Entscheidungen
9