JudikaturJustizRS0116026

RS0116026 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
19. Februar 2003

Die erschwerende Berücksichtigung des hohen Hinterziehungsbetrages im Ausmaß des Zehnfachen der die Gerichtszuständigkeit "qualifizierenden Hinterziehungssumme" verstößt gegen das Doppelverwertungsverbot, weil er die Höhe des Strafrahmens bestimmt (§33 Abs5FinStrG).

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2