Spruch 1. Der Revision wird in Ansehung des Räumungsbegehrens Folge gegeben. Die Entscheidungen der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, dass das Begehren, der beklagten Partei aufzutragen, die Liegenschaften Grundstück Nr 328/1 und .106 mit dem darauf errichteten Wohnhaus O***** samt Stallungen in EZ 115…
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger ist grundbücherlicher Eigentümer einer bebauten Liegenschaft in Vorarlberg (Österreich), die er mit Übergabsvertrag vom 9. 11. 1995 von seiner Mutter übertragen erhalten hatte. Der Beklagte, ein deutscher Staatsangehöriger, war mit den Eltern des Klägers (den damalige…
Rechtliche Beurteilung Die außerordentliche Revision des Beklagten ist zulässig, weil die durch die Entscheidung des EuGH vom 15. 5. 2003 in der Rechtssache C-300/01 - Salzmann II geschaffene neue Rechtslage eine neuerliche Beurteilung darüber erfordert, ob die Rechtsfolge des § 25 Abs 2 Vbg GVG idF LGBl 61/1993 (= § 29 A…